Notfalltraining in der Ordination – was das Gesetz vorschreibt

Seit 1. Jänner 2024 gilt in Österreich die Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024) für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen. Sie legt verbindliche Standards für die Qualität der ärztlichen Versorgung fest – und enthält klare Vorgaben zur Notfallvorsorge in der Ordination.

Was ist verpflichtend?

§ 8 QS-VO 2024 schreibt vor:

- Jede Ordination muss über einen schriftlichen Notfallplan verfügen, der die getroffenen Vorkehrungen beschreibt und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachweislich bekannt ist.

- Im Notfall ist die optimale Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes sicherzustellen – das umfasst Notfallerkennung, situationsgerechte Lagerung, Alarmierung des Notarztsystems sowie sofortigen Beginn der Reanimation bei Herzkreislaufstillstand durch die Ärztin, den Arzt oder eine geschulte Mitarbeiterin bzw. einen geschulten Mitarbeiter.

- Mindestens alle zwei Jahre ist ein wiederkehrendes Notfalltraining gemeinsam mit dem gesamten Ordinationsteam durchzuführen. Dieses Training muss einen praktischen Teil enthalten. Die Durchführung ist zu dokumentieren und die Dokumentation in der Ordination aufzubewahren.

Warum ist das sinnvoll – und nicht nur Pflicht?

Ein medizinischer Notfall in der Ordination ist selten, aber wenn er eintritt, entscheiden die ersten Minuten. Regelmäßiges Training mit dem eigenen Team schafft genau das, was in diesem Moment zählt: klare Rollen, sichere Handgriffe, geübte Abläufe – und die Fähigkeit, auch unter Druck ruhig und kompetent zu handeln.

REACTS bietet Notfalltrainings speziell für Ordinationsteams an – praxisnah, simulationsbasiert, auf Ihren Alltag zugeschnitten. Die Trainings erfüllen die Anforderungen der QS-VO 2024 und werden mit Teilnahmebestätigung zur Dokumentation ausgestellt.

hier zur aktuellen Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024)

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Fotos: Nicole Kern

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